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Reisebescheinigung für ADHS-Medikamente

Deine Medikamente reisen mit.

Für Stimulanzien wie Elvanse, Medikinet oder Ritalin brauchst du im Ausland eine ärztliche Bescheinigung. Hier fragst du sie in wenigen Schritten an: Schengen-Formular nach Artikel 75, auf Wunsch auf Englisch, mit dem Gesundheitsamt für deine Postleitzahl. Unsere Fachärztin prüft und stellt sie aus.

  • Gilt im ganzen Schengen-Raum
  • Ärztlich geprüft
  • 11,50 €, in fünf Minuten angefragt

    So läuft es ab

    1

    Reise eintragen

    Reiseziel, Zeitraum, Medikament und Dosis. Die Menge für die Reise rechnet das Reise-Center aus.

    2

    Bestellen

    11,50 € in einem sicheren Zahlungsvorgang. Danach liegt deine Anfrage bei unserer Fachärztin.

    3

    Bescheinigung bekommen

    Schengen-Formular nach Artikel 75, je Medikament eines, und für Länder außerhalb eine Bescheinigung auf Englisch.

    4

    Beglaubigen lassen

    Beim Gesundheitsamt für deine Postleitzahl. Anschrift und Telefonnummer stehen schon im Reise-Center.

    Gut vorbereitet unterwegs

    Was für Stimulanzien im Reisegepäck gilt, kurz erklärt.

    Hinweise des BfArM
    Wofür brauche ich die Bescheinigung?
    Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Dexamfetamin fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Mit der Bescheinigung weist du im Ausland nach, dass du sie ärztlich verschrieben bekommen hast und für dich selbst mitführst. Für Reisen in den Schengen-Raum gibt es dafür ein eigenes Formular nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.
    Was kostet die Bescheinigung?
    11,50 € einmalig, bezahlt über Stripe. Darin ist alles enthalten, was du für die Reise von uns brauchst: das Schengen-Formular und, wenn du außerhalb des Schengen-Raums unterwegs bist, die ärztliche Bescheinigung auf Englisch. Für die Beglaubigung nimmt das Gesundheitsamt meist eine eigene Gebühr.
    Wie lange gilt sie?
    Im Schengen-Raum höchstens 30 Tage. Für jedes Medikament gibt es ein eigenes Formular. Die Menge rechnen wir aus deiner Dosis und der Reisedauer.
    Wer beglaubigt die Bescheinigung?
    Vor der Abreise die zuständige Landesbehörde, meist das Gesundheitsamt an deinem Wohnort. Das Reise-Center sucht es dir über deine Postleitzahl aus dem PLZ-Tool des Robert Koch-Instituts heraus, mit Anschrift und Telefonnummer. Ruf am besten vorher kurz an, manche Ämter vergeben Termine.
    Wer stellt die Bescheinigung aus?
    Unsere Fachärztin prüft deine Angaben und stellt die Bescheinigung aus. Bescheinigen kann sie, was sie dir verordnet hat. Bist du nicht bei uns in Behandlung, prüfen wir deine Anfrage einzeln. Stellen wir keine Bescheinigung aus, bekommst du die 11,50 € zurück.
    Und außerhalb des Schengen-Raums?
    Dort gilt das Schengen-Formular nicht. Wir stellen dir eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch aus. Manche Länder verlangen zusätzlich eine Genehmigung oder erlauben bestimmte Wirkstoffe gar nicht. Frag deshalb früh bei der Botschaft des Ziellandes nach.
    Wie nehme ich die Medikamente mit?
    In der Originalpackung, am besten im Handgepäck, zusammen mit dem Original der Bescheinigung.
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