- Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen einer Prüfung, nicht die Anforderungen. Bewertet wird nach demselben Maßstab wie bei allen.
- Im Studium beruht der Anspruch auf dem Grundgesetz, dem Hochschulrahmengesetz und den Hochschulgesetzen der Länder. Die Einzelheiten stehen in deiner Prüfungsordnung.
- In der Ausbildung verlangen Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung, dass Prüfungen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen.
- Einen Schwerbehindertenausweis brauchst du im Studium nicht. Entscheidend ist ein Nachweis, der die konkreten Auswirkungen auf Prüfungen beschreibt.
- Es gibt einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, aber keinen auf eine bestimmte Maßnahme. Die zuständige Stelle entscheidet im Einzelfall.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit herstellen. Er gleicht aus, was eine Beeinträchtigung dir in einer Prüfung zusätzlich abverlangt, damit sichtbar wird, was du tatsächlich kannst. Das Deutsche Studierendenwerk fasst das Prinzip so zusammen: „Voller Nachteilsausgleich ja, Privilegierung nein“. Die Leistungsziele bleiben gleich, nur Form und Bedingungen der Prüfung ändern sich.
Davon zu unterscheiden ist der Notenschutz, den es vor allem in der Schule gibt. Er ändert die Bewertung selbst, etwa indem die Rechtschreibung nicht benotet wird. Laut Kultusministerkonferenz gehört ein gewährter Nachteilsausgleich nicht ins Abschlusszeugnis, ein Abweichen von den Bewertungsgrundsätzen dagegen wird dort vermerkt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 festgestellt, dass Legasthenie eine Behinderung im Sinne des Grundgesetzes ist. Zeugnisvermerke über nicht bewertete Leistungen hält es grundsätzlich für angemessen, wenn sie gleichmäßig angebracht werden.
Verwechslungsgefahr: Im Schwerbehindertenrecht bezeichnet dasselbe Wort Rechte und Vergünstigungen, die an eine anerkannte Behinderung geknüpft sind, etwa Steuerpauschbeträge. Das ist ein anderes Thema, mehr dazu unter Schwerbehindertenausweis bei ADHS und Autismus.
Nachteilsausgleich im Studium: Wer hat Anspruch?
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen gesetzlich verankerten Anspruch. Grundlage ist das Benachteiligungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Das Hochschulrahmengesetz verpflichtet die Hochschulen, dafür zu sorgen, dass behinderte Studierende nicht benachteiligt werden (§ 2 Abs. 4 HRG), und verlangt, dass Prüfungsordnungen ihre besonderen Belange zur Wahrung der Chancengleichheit berücksichtigen (§ 16 Satz 4 HRG). Die Länder haben das in ihre Hochschulgesetze übernommen, teils wörtlich, teils mit eigenen Regeln. Die konkreten Verfahren stehen in der Prüfungsordnung deiner Hochschule und unterscheiden sich deshalb von Ort zu Ort.
Die Hochschulen orientieren sich meist an der Definition von Behinderung in § 2 Abs. 1 SGB IX: eine Beeinträchtigung, die die Teilhabe voraussichtlich länger als sechs Monate erschwert. Das Deutsche Studierendenwerk nennt ausdrücklich Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus und länger andauernde psychische Erkrankungen. Bei ADHS kommt es darauf an, wie sich die Schwierigkeiten in Prüfungen auswirken. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht nötig, und auch die Höhe eines GdB entscheidet nicht über den Nachteilsausgleich.
Welche Maßnahmen gibt es bei Legasthenie, ADHS und Autismus?
Einen festen Katalog gibt es nicht. Was sinnvoll ist, hängt von deiner Beeinträchtigung, dem Fach und der Prüfungsform ab. Das Deutsche Studierendenwerk nennt unter anderem diese bewährten Maßnahmen, hier typischen Schwierigkeiten zugeordnet:
| Schwierigkeit | Mögliche Maßnahmen |
|---|---|
| Langsames Lesen und Schreiben, etwa bei Legasthenie | Schreibzeitverlängerung, separater Raum, längere Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten, Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern in Klausuren |
| Konzentrationsprobleme, etwa bei ADHS | Prüfung in einem separaten Raum mit eigener Aufsicht, Verlängerung um tatsächlich anfallende Pausen, Aufteilen von Leistungen in Einzelabschnitte |
| Reizempfindlichkeit oder belastende Prüfungssituationen, etwa bei Autismus | Änderung der Prüfungsform, zum Beispiel Hausarbeit statt Referat, Einfluss auf Termin, Ort, Sitzplatz oder Aufsicht |
| Allgemein | Erlaubnis von Hilfsmitteln, angepasste Prüfungsunterlagen, Verschieben von Prüfungsterminen |
Nicht immer ist mehr Zeit allein der richtige Ausgleich, betont das Studierendenwerk. Um wie viel eine Prüfung verlängert wird, richtet sich nach dem Einzelfall, eine feste Prozentzahl gibt es nicht. Und: Du hast einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, aber keinen auf eine bestimmte Form.
Wie beantragst du einen Nachteilsausgleich im Studium?
- Früh beraten lassen: Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und die Beratungsstellen der Studierendenwerke kennen die Regeln deiner Hochschule.
- Fristen erfragen: Sie werden vor Ort festgelegt. Stell den Antrag rechtzeitig, denn die Stelle braucht Zeit für Prüfung und Rückfragen.
- Schriftlich beantragen, meist beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt. Nenne die gewünschten Maßnahmen und begründe, warum du sie brauchst. Verlass dich nicht auf mündliche Absprachen.
- Nachweise beilegen: ärztliche Atteste, gegebenenfalls Stellungnahmen von Psychotherapeut:innen, Behandlungsberichte oder einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
- Bescheid abwarten: Die Entscheidung ist in der Regel ein Verwaltungsakt. Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Für Leistungen, die Lehrende direkt abnehmen, etwa Referate oder Hausarbeiten in einzelnen Kursen, gilt der Anspruch genauso. Die Absprache läuft dann mit der Dozentin oder dem Dozenten.
Was muss ein Attest für den Nachteilsausgleich enthalten?
Das Attest trägt den Antrag. Wer im Prüfungsausschuss entscheidet, hat häufig keine Vorkenntnisse zu deiner Beeinträchtigung und muss anhand deiner Unterlagen nachvollziehen können, wie deine Beeinträchtigung und die Schwierigkeit in der Prüfung zusammenhängen, denn ausgeglichen werden nur konkrete Nachteile. Eine Diagnose allein reicht deshalb oft nicht. Ein hilfreiches Attest enthält:
- die Diagnose, gern mit ICD-Code, und wie sie gestellt wurde, etwa mit welchen standardisierten Tests,
- dass die Beeinträchtigung längerfristig besteht,
- die konkreten Auswirkungen auf Prüfungen, zum Beispiel deutlich verlangsamtes Lesen bei Klausuren mit viel Text,
- eine Empfehlung, welche Maßnahmen den Nachteil ausgleichen können, mit kurzer Begründung.
Wenn du bei hej mind eine Legasthenie-Diagnostik machst und die diagnostischen Kriterien erfüllt sind, bekommst du mit dem Befund ein ärztliches Attest für den Nachteilsausgleich, etwa für Schreibzeitverlängerung oder mündliche statt schriftliche Prüfung. Welche Anpassungen gewährt werden, entscheidet immer die jeweilige Institution, das Attest liefert die medizinische Grundlage. Ob dir bei ADHS oder Autismus ein Befund aus der ADHS-Diagnostik oder Autismus-Diagnostik als Nachweis reicht, klärst du am besten vorab mit deiner Hochschule.
Nachteilsausgleich in Ausbildung und Schule
In der dualen Ausbildung gilt das Berufsbildungsgesetz. Ausbildungs- und Prüfungsregeln sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen, insbesondere die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Hilfe Dritter (§ 65 Abs. 1 BBiG). Für Handwerksberufe steht dasselbe in § 42q Abs. 1 der Handwerksordnung. Ansprechpartner ist die zuständige Stelle, für Handwerksberufe die Handwerkskammer, für nichthandwerkliche Gewerbeberufe die Industrie- und Handelskammer (§ 71 BBiG). Sprich das Thema früh an, nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung.
Holst du einen Schulabschluss nach, gilt das Schulrecht deines Bundeslands. Die Kultusministerkonferenz hat dafür Grundsätze beschlossen: Als Nachteilsausgleich kommen etwa mehr Arbeitszeit, technische Hilfsmittel wie Audiohilfen und Computer oder methodische Hilfen in Betracht. Wie die Länder das umsetzen, unterscheidet sich.
Und bei Dyskalkulie?
Für eine Rechenstörung (Dyskalkulie, ICD-10 F81.2, ICD-11 6A03.2) gilt im Studium dasselbe Prinzip: Ein Nachteilsausgleich ist möglich, wenn ein Nachweis die längerfristige Beeinträchtigung und ihre Auswirkungen auf Prüfungen belegt. In der Schule sind die Spielräume enger. Die Kultusministerkonferenz hält fest, dass Rechenstörungen bei der Leistungsbewertung nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden können wie Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Wichtig: hej mind testet keine Dyskalkulie. Einen Nachweis bekommst du bei Fachleuten, die Rechenstörungen diagnostizieren.
Gibt es einen Nachteilsausgleich im Beruf?
Im Arbeitsalltag geht es weniger um Prüfungen als um Anpassungen am Arbeitsplatz. Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf haben schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte: auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie auf technische Arbeitshilfen, soweit das dem Arbeitgeber zumutbar ist (§ 164 Abs. 4 SGB IX). Unabhängig davon will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen wegen einer Behinderung verhindern (§ 1 AGG).
Bei beruflichen Prüfungen, etwa Fortbildungsprüfungen, lohnt die Frage nach einem Nachteilsausgleich ebenfalls, die Regeln stehen in der jeweiligen Prüfungsordnung. Im Alltag können bei Legasthenie Vorlesefunktionen, Diktiersoftware und mehr Zeit für schriftliche Aufgaben viel ausgleichen. Mehr zu Stärken und Hürden im Job findest du im Magazin unter ADHS im Job und Autismus im Job.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für einen Nachteilsausgleich im Studium?
Nein. Laut Deutschem Studierendenwerk ist er dafür nicht erforderlich, und er allein begründet auch keinen Nachteilsausgleich. Entscheidend sind Nachweise über die Beeinträchtigung und ihre konkreten Auswirkungen auf Prüfungen, etwa ein fachärztliches Attest.
Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
Im Studium nicht: Laut Deutschem Studierendenwerk darf die Inanspruchnahme nicht im Zeugnis vermerkt werden. Auch in der Schule gehört ein Nachteilsausgleich laut Kultusministerkonferenz nicht ins Abschlusszeugnis. Anders ist es beim Notenschutz, also wenn etwa die Rechtschreibung nicht bewertet wird. Das wird vermerkt.
Gibt es einen Nachteilsausgleich bei ADHS im Studium?
Ja, wenn die ADHS deine Prüfungen längerfristig erschwert und du das nachweist. Infrage kommen etwa ein separater Prüfungsraum, Pausen, die an die Prüfungszeit angehängt werden, oder mehr Zeit. Das Attest sollte beschreiben, wie sich die Konzentrationsprobleme in Prüfungen konkret auswirken.
Welcher Nachteilsausgleich hilft bei Autismus im Studium?
Das Deutsche Studierendenwerk nennt Autismus ausdrücklich und führt als Beispiel die Umwandlung eines Referats in eine Hausarbeit an. Auch ein separater Raum oder Einfluss auf Ort, Sitzplatz und Aufsicht können helfen. Was passt, hängt von deiner Reizverarbeitung und der Prüfungsform ab.
Gibt es einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie?
Im Studium kann er möglich sein, wenn ein Nachweis die Auswirkungen der Rechenstörung belegt. In der Schule sind die Spielräume enger, weil die Kultusministerkonferenz Rechenstörungen bei der Bewertung nicht wie Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten behandelt. hej mind testet keine Dyskalkulie, dafür brauchst du eine andere Stelle.
Wie viel mehr Zeit bekommt man bei Legasthenie?
Eine feste Regel gibt es nicht. Die Verlängerung richtet sich nach dem Einzelfall und der Prüfungsform. Ein Attest, das deine Lesegeschwindigkeit und die Auswirkungen auf Prüfungen beschreibt, hilft der Stelle, eine passende Zeit festzulegen.
- Deutsches Studierendenwerk: Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise
- Deutsches Studierendenwerk: Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen
- Hochschulrahmengesetz, § 16 Prüfungsordnungen (dazu § 2 Abs. 4)
- Berufsbildungsgesetz, § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (dazu § 71, Handwerksordnung § 42q)
- Kultusministerkonferenz (2003, i.d.F. vom 15.11.2007): Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
- Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 107/2023 vom 22.11.2023 zu Zeugnisbemerkungen bei Legasthenie (1 BvR 2577/15 u. a.)
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