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Grad der Behinderung, Ausweis, Pflegegrad Schwerbehindertenausweis bei ADHS und Autismus

Mit ADHS oder Autismus kannst du einen Grad der Behinderung (GdB) und ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Die Diagnose allein reicht dafür nicht. Entscheidend ist, wie stark sie deine Teilhabe im Alltag, in Ausbildung und Beruf einschränkt. Hier liest du, welche Werte die Versorgungsmedizin-Verordnung vorsieht, wie der Antrag läuft und was ein Pflegegrad damit zu tun hat.

Aktualisiert am 14. Oktober 2026 8 Minuten Lesezeit Redaktion hej mind
Inhalt
  1. Kann man mit ADHS oder Autismus einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
  2. Welcher GdB gilt bei Autismus?
  3. Welcher GdB gilt bei ADHS?
  4. ADHS und Depression: Wie entsteht der Gesamt-GdB?
  5. Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?
  6. Wie beantragst du einen GdB beim Versorgungsamt?
  7. Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?
  8. Häufige Fragen
Auf einen Blick
  • Den Grad der Behinderung stellt auf Antrag eine Landesbehörde fest, meist Versorgungsamt genannt. Festgestellt wird er ab 20, schwerbehindert bist du ab GdB 50.
  • Für Autismus sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung je nach sozialen Anpassungsschwierigkeiten 10 bis 100 vor. Bei ADHS gibt es ohne solche Schwierigkeiten keinen GdB, ab 25 Jahren liegt er regelhaft nicht über 50.
  • Mehrere Beeinträchtigungen wie ADHS und Depression werden nicht addiert. Bewertet wird die Gesamtauswirkung.
  • Ein Pflegegrad ist etwas anderes: Er misst nach dem SGB XI, wie selbständig du im Alltag bist, und wird bei der Pflegekasse beantragt.
  • Schon ab GdB 20 gibt es einen Steuer-Pauschbetrag. Ab GdB 50 kommen unter anderem Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz hinzu.

Kann man mit ADHS oder Autismus einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Ja, das ist möglich. Als behindert gilt im Sozialrecht, wer eine Beeinträchtigung hat, die ihn im Zusammenspiel mit Barrieren voraussichtlich länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern kann (§ 2 Abs. 1 SGB IX). ADHS und Autismus können das erfüllen. Die Diagnose allein entscheidet aber nicht. Der GdB beschreibt, wie stark die Teilhabe beeinträchtigt ist, unabhängig von der Ursache.

Festgestellt wird der GdB in Zehnerschritten, und zwar erst ab 20 (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Ab einem GdB von 50 bist du schwerbehindert und kannst den Ausweis bekommen (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Bei einem GdB von 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn du ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten kannst (§ 2 Abs. 3 und § 151 SGB IX). Dann gelten die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen auch für dich, mit Ausnahme des Zusatzurlaubs und der unentgeltlichen Beförderung.

Welcher GdB gilt bei Autismus?

Die Werte stehen in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Autismus fällt dort unter Teil B Nummer 3.5.1, tief greifende Entwicklungsstörungen. Das Asperger-Syndrom ist ausdrücklich genannt. Maßgeblich sind die sozialen Anpassungsschwierigkeiten:

AuswirkungWert laut Verordnung
ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten10 bis 20
leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten30 bis 40
mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten50 bis 70
schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten80 bis 100

Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen laut Verordnung insbesondere vor, wenn du in Lebensbereichen wie Schule, allgemeinem Arbeitsmarkt, öffentlichem oder häuslichem Leben nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung zurechtkommst. Mittlere liegen vor, wenn es dafür umfassende Unterstützung braucht, etwa eine Integrationshilfe. Schwere, wenn es selbst damit nicht geht. Die Spannen sind Anhaltswerte, das Amt bewertet den Einzelfall.

In diesem Teil der Verordnung steht noch die Abkürzung GdS (Grad der Schädigungsfolgen). Laut Teil A werden GdB und GdS nach den gleichen Grundsätzen bemessen, die Werte gelten also auch für den GdB.

Welcher GdB gilt bei ADHS?

ADHS steht in Nummer 3.5.2, Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität. Damit ist auch ADS erfasst. Die Verordnung ist deutlich: Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor. Bestehen solche Schwierigkeiten, gilt:

AuswirkungWert laut Verordnung
keine Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit10 bis 20
Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen30 bis 40
Integration nur mit umfassender Unterstützung oder Beaufsichtigung möglich50 bis 70
Integration auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich80 bis 100

Für Erwachsene wichtig ist der Satz am Ende des Abschnitts: Ab dem Alter von 25 Jahren beträgt der Wert regelhaft nicht mehr als 50. Regelhaft heißt nicht ausnahmslos. Teil A erlaubt, im Einzelfall mit einer Begründung von den Werten abzuweichen, die die besonderen Gegebenheiten darlegt.

ADHS und Depression: Wie entsteht der Gesamt-GdB?

Kommt zu ADHS oder Autismus eine Depression oder Angststörung hinzu, wird sie laut Verordnung gesondert berücksichtigt. Eine Depression bewertet das Amt nach Nummer 3.7: leichtere psychische Störungen mit 0 bis 20, stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, etwa ausgeprägtere depressive Störungen, mit 30 bis 40. Schwere Störungen liegen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten bei 50 bis 70, mit schweren bei 80 bis 100.

Die Einzelwerte werden nicht addiert. Das Amt geht vom höchsten Einzelwert aus und prüft, ob die weitere Störung die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärkt, also um mindestens 10 erhöht. Addition oder Mittelung sind ausdrücklich nicht zulässig. Überschneiden sich die Auswirkungen vollständig, steigt der Gesamt-GdB in der Regel nicht. Betreffen sie ganz verschiedene Lebensbereiche, steigt er häufig. Mehr zum Zusammenspiel liest du unter ADHS und Depression.

Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?

Beides wird oft verwechselt, folgt aber verschiedenen Gesetzen, Stellen und Maßstäben.

MerkmalGrad der BehinderungPflegegrad
GesetzSGB IX, bemessen nach der Versorgungsmedizin-VerordnungSGB XI, soziale Pflegeversicherung
Was gemessen wirdBeeinträchtigung der Teilhabe in allen LebensbereichenSelbständigkeit im Alltag und Bedarf an Hilfe durch andere
Stufen20 bis 100 in ZehnerschrittenPflegegrad 1 bis 5, nach Punkten
Antrag beiVersorgungsamt, Name je nach BundeslandPflegekasse, begutachtet vom Medizinischen Dienst oder unabhängigen Gutachter:innen
FolgenAusweis ab 50, Schutzrechte im Job, Steuer-PauschbetragLeistungen der Pflegeversicherung

Für einen Pflegegrad zählt nicht die Diagnose, sondern wie selbständig du in sechs Bereichen bist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI). Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 von 100 Punkten (§ 15 SGB XI).

Bei ADHS oder Autismus im Erwachsenenalter können vor allem die Bereiche zu Alltag, Kommunikation und psychischen Problemlagen eine Rolle spielen, etwa wenn du ohne Anleitung keinen Tagesablauf planen oder dich nicht auf Veränderungen einstellen kannst. Einen Pflegegrad „für ADHS“ gibt es nicht. Ob einer infrage kommt, zeigt nur die Begutachtung. Beantragen kannst du ihn bei deiner Pflegekasse, unabhängig von einem GdB.

Wie beantragst du einen GdB beim Versorgungsamt?

Zuständig ist die Behörde, die in deinem Bundesland das soziale Entschädigungsrecht ausführt, meist Versorgungsamt genannt. Die Länder dürfen die Zuständigkeit auch anders regeln (§ 152 Abs. 1 SGB IX). So läuft es in der Regel:

  1. Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Den Ausweis beantragst du gleich mit, er wird ausgestellt, wenn der GdB 50 erreicht.
  2. Behandelnde Ärzt:innen, Therapeut:innen und Kliniken angeben. Das Amt fordert fehlende Unterlagen bei ihnen an.
  3. Befunde beilegen, etwa den Befund deiner Diagnostik und Berichte aus Therapie oder Klinik.
  4. Den Alltag konkret beschreiben: Wo hakt es im Job, in der Ausbildung, im Haushalt, im Umgang mit Behörden, und welche Unterstützung brauchst du? Genau danach fragen die Kriterien der Verordnung.
  5. Bescheid prüfen: Am Ende steht ein Bescheid mit GdB und möglichen Merkzeichen. Bist du nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Diagnosen aus Privatpraxen wie hej mind sind fachlich gültige ärztliche Diagnosen und werden in der Praxis in der Regel berücksichtigt. Ob und wie eine Stelle sie anerkennt, entscheidet sie aber selbst. Es kann vorkommen, dass sie zusätzliche Unterlagen, Stellungnahmen oder Gutachten anfordert. Die ADHS-Diagnostik und die Autismus-Diagnostik bei hej mind enden jeweils mit einem ärztlichen Befund.

Unabhängige Beratung zu GdB, Gleichstellung und Teilhabe bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die das Bundesarbeitsministerium fördert (§ 32 SGB IX). Sie berät auch schon vor einem Antrag.

Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Der Ausweis ist ein Nachweis. Die Rechte selbst stehen in verschiedenen Gesetzen. Für Erwachsene mit ADHS oder Autismus sind vor allem diese wichtig:

  • Steuer-Pauschbetrag schon ab GdB 20, also auch ohne Ausweis: zum Beispiel 384 Euro im Jahr bei GdB 20 und 1.140 Euro bei GdB 50 (§ 33b EStG).
  • Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX).
  • Besonderer Kündigungsschutz: Kündigt der Arbeitgeber, braucht er vorher die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
  • Behinderungsgerechte Beschäftigung: Anspruch auf passende Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie auf technische Arbeitshilfen, soweit zumutbar, und auf Teilzeit, wenn sie wegen der Behinderung nötig ist (§ 164 Abs. 4 und 5 SGB IX).
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit eigenen Altersgrenzen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 37 SGB VI).

Ob und wann du deinen Arbeitgeber informierst, solltest du in Ruhe abwägen und dich vorher beraten lassen, etwa bei der Schwerbehindertenvertretung deines Betriebs oder bei der EUTB. Für einen Nachteilsausgleich im Studium brauchst du den Ausweis übrigens nicht. Mehr dazu unter Nachteilsausgleich.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit einer ADHS-Diagnose automatisch einen GdB?

Nein. Der GdB hängt nicht an der Diagnose, sondern an den Auswirkungen. Bei ADHS ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt laut Versorgungsmedizin-Verordnung keine Teilhabebeeinträchtigung vor. Erst wenn ADHS deine Teilhabe spürbar einschränkt, kommt ein GdB infrage.

Welchen GdB bekommt man mit Asperger-Autismus?

Das Asperger-Syndrom ist in der Verordnung ausdrücklich bei den tief greifenden Entwicklungsstörungen genannt. Der Rahmen reicht von 10 bis 20 ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten bis 80 bis 100 bei schweren. Wo du landest, hängt davon ab, wie viel Unterstützung du im Alltag brauchst.

Werden ADHS und Depression beim GdB zusammengezählt?

Nein. Die Verordnung schließt Addition und Mittelung ausdrücklich aus. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert. Dann wird geprüft, ob die zweite Störung die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärkt, also um mindestens 10 erhöht.

Kann ich als Erwachsene:r mit ADHS einen Pflegegrad bekommen?

Nur wenn deine Selbständigkeit im Alltag so eingeschränkt ist, dass du dauerhaft Hilfe durch andere brauchst, voraussichtlich mindestens sechs Monate lang. Die Pflegekasse lässt das begutachten, die Diagnose allein reicht nicht. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 von 100 Punkten.

Was bringt eine Gleichstellung bei GdB 30 oder 40?

Mit einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit gelten die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen auch für dich, etwa der besondere Kündigungsschutz. Ausgenommen sind der Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Voraussetzung ist, dass du ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten kannst.

Gibt es auch einen GdB für Legasthenie?

Die Verordnung nennt Legasthenie im Abschnitt für das Schul- und Jugendalter: leicht 0 bis 10, sonst bis zum Ausgleich 20 bis 40, bei besonders schwerer Ausprägung, die selten ist, 50. Für Studium und Prüfungen ist meist der Nachteilsausgleich der direktere Weg.

Quellen
  1. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 1 und 3, Teil B Nr. 3.4.2, 3.5 und 3.7
  2. Sozialgesetzbuch IX, § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise (dazu §§ 2, 32, 151, 164, 168, 208)
  3. Sozialgesetzbuch XI, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (dazu §§ 14, 18, 33)
  4. Einkommensteuergesetz, § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
  5. Sozialgesetzbuch VI, § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  6. Land Berlin, Versorgungsamt: Schwerbehinderung, Feststellung einer Behinderung beantragen

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